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| PRODUKTE > Warenkunde |
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Immer größer wird die Auswahl der Lebensmittel im Supermarkt. Ständig kommen neue, viel versprechende Produkte hinzu. Das betrifft auch die Getränke bzw. andere flüssige Produkte. Wer sich vor einem gut sortierten Getränkeregal bewegt, hatdie Qual der Wahl. Entscheidungshilfen sind hier gefragt. Auf dem Weg zu Fruchtsaft & Co. gibt der Gesetzgeber die Kennzeichnung vor. Er gibt klare Anweisungen, die den Verbraucher zu Fruchtsaft, Fruchtnektar oder Fruchtsaftgetränk führen.
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Saft ist Saft?! Keineswegs! Wer einen genauen Blick ins Saftregal wirft, stellt schnell fest, dass es unterschiedliche Arten von fruchthaltigen Getränken gibt: Fruchtsäfte, Fruchtnektare und Fruchtsaftgetränke. In der deutschen Fruchtsaft-Verordnung und in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränkeist genau festgelegt, wie viel Fruchtanteil die verschiedenen Varianten mindestens enthalten müssen und was sonst noch bei deren Herstellung beachtet werden muss. An diese Vorschriften und an die EU-Fruchtsaftrichtlinie müssen sich alle Fruchtsafthersteller halten.
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Fruchtsaft besteht zu 100 Prozent aus dem Saft frischer Früchte. Dies gilt nicht nur für den sogenannten Direktsaft sondern auch für Fruchtsäfte die aus Fruchtsaftkonzentrat hergestellt werden. Der Direktsaft wird, so wie er aus der Frucht gewonnen wird, gefiltert und abgefüllt oder für die spätere Abfüllung steril in Tanks zwischengelagert. Um Fruchtsaftkonzentrat zu gewinnen, wird dem frisch gepressten Saft unter Vakuum-Bedingungen das Wasser entzogen, bis der Saft auf ca. ein Sechstel seines Volumens verdichtet ist. Durch Rückverdünnung mit besonders aufbereitetem Trinkwasser entsteht wieder ein Fruchtsaft mit 100 Prozent Fruchtanteil, der dem Direktsaft durchaus ebenbürtig ist.
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